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14.4.2008 von Thilo Nordmeyer.
Ein australisches Männermagazin hat einen Wettbewerb mit einer kostenlosen Scheidung als Hauptgewinn ausgeschrieben. “Zoo Magazine” werde sämtliche Kosten übernehmen, erklärte Chefredakteur Paul Merrill am Montag. “Es ist ziemlich traurig, wenn eine Ehe scheitert, aber noch trauriger ist es, wenn ein Mann mit einer Frau unter einem Dach festsitzt, die vielleicht mit seinem besten Freund geschlafen hat”, sagte Merrill der australischen Nachrichtenagentur AAP. Zum Gewinn gehört auch die Hilfe bei der Suche nach einer neuen Freundin.
Vorwürfe, dass solche Preise Ehemänner zur Scheidung treiben, wies Merrill zurück: “Ein glücklich verheirateter Mann wäre ja bescheuert, wenn er sich an einem Preisausschreiben um eine Scheidung beteiligt.” Die Zeitschrift hatte im vergangenen Jahr bereits mit einem Wettbewerb Frauengruppen gegen sich aufgebracht. Dem Gewinner winkten Brustimplantate für seine Freundin oder Frau.
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14.4.2008 von Thilo Nordmeyer.
Zum ersten, zum zweiten und zum dritten. Es gibt wieder einen Job mehr im Revier zu besetzen. Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der besonderen Art findet derzeit wieder beim FC Schalke 04 statt. Nach dem 5:1 Debakel gegen den SV Werder Bremen, einem direkten Konkurrenten um die Champions-League-Plätze, taten die Revierbosse, was Sie immer tun wenn es eng wird.
Sie verfallen in heillose Panik, suchen den erstbesten Schuldigen und kommen meistens zu dem Schluss, dass dies der Trainer ist. Man könnte sagen, dass Mirko Slomka von seinem Schicksal eingeholt wurde, schließlich profitierte auch er von der Entlassungswut seiner Vorgesetzten, als er im Januar 06 seinen damaligen Chef Ralf Rangnick beerbte.
Dabei stand man noch vor wenigen Wochen geschlossen hinter Mirko Slomka, auch wenn man sich bei den Jobgarantien, die auf Schalke ausgestellt werden immer wieder an Norbert Blüm erinnert fühlt. Die Renten sind nicht sicher. Genauso wenig ist dein Job als Schalke-Trainer sicher, wenn du erstens einen gültigen Vertrag, zweitens eine, für schalker Verhältnisse, ordentliche Saison ablieferst und drittens die Treueschwüre der Vereinsführung klingen, als wären sie in Stein gemeißelt und für die Ewigkeit.
Zwar sind die Reaktionen immer die gleichen, wenn ein Trainer mitten in der Saison gefeuert wird; jeder ist empört, betont die großartigen Leistungen/Verdienste des jeweiligen Trainers und beschwert sich über die Moralvorstellungen der Clubbosse, aber dieses kann man es sogar verstehen.
Schalke schied gegen den FC Barcelona im Viertellfinale der Champions League aus und spielt in der Liga noch um selbige mit. Aber das reicht offenbar nicht für einen größenwahnsinnigen Vorstand, der Kevin Kuranyi als einen Welttorjäger betrachtet, ablösefrei Spieler für die ultima Ratio der Transferpolitik hält und sich wohl immer noch als Meister der Herzen sieht. Jedenfalls ist die größte Inkompetenz beim FC Schalke 04, außer auf dem Platz, in einer Vorstandsebene zu finden, die sich einfach nicht mit der Realität abfinden kann. Und die lautet: Schalke 04 hat einfach nicht das Potential, um Meister zu werden. Nicht heute, nicht mit Slomka, nicht ohne Slomka und am wenigsten mit Youri Mulder und Mike Büskens auf der Trainerbank.
Sorry Schalke!
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14.4.2008 von Thilo Nordmeyer.
Mit Spannung wird der Auftritt des früheren Telekom-Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer an diesem Montag im Mammut-Musterprozess um Schadenersatzforderungen tausender Kleinaktionäre erwartet.
Der 58-Jährige war sieben Jahre lang Chef der Deutschen Telekom AG und ist der erste von zwölf bis Ende April geladenen Zeugen in Frankfurt. Einziges vom Gericht zugelassenes Beweisthema sind die Umstände des Erwerbs des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream im Sommer 2000.
Die Telekom hatte den laut Geschäftsbericht rund 39 Milliarden Euro teuren Deal am 25. Juli 2000 mit einer Pflichtmitteilung nach dem Wertpapierhandelsgesetz bekanntgemacht, nur einen guten Monat nach Ende der Zeichnungsfrist für T-Aktien aus dem dritten Börsengang, um dessen Verkaufsprospekt vor dem Oberlandesgericht gestritten wird. In der Folge ging der Kurs der T-Aktie weiter in den Keller.
Die klagendenden Aktionäre vermuten, dass das riskante Geschäft bereits zur Veröffentlichung des Verkaufsprospekts am 26. Mai 2000 beziehungsweise zum Ende der Zeichnungsfrist am 16. Juni 2000 beschlossene Sache war.
Die rund 16 000 Kleinanleger verlangen von dem Unternehmen Schadensersatz für die erlittenen Kursverluste, weil sie sich vom Börsenprospekt getäuscht fühlen. Der VoiceStream-Deal ist der zentrale Angriffspunkt neben der angeblich fehlerhaften Bewertung der Telekom-Immobilien in den Konzernbilanzen. Das Gericht hat aber bereits in der vergangenen Woche vorläufig zu erkennen gegeben, dass es das Vorgehen der Telekom in der Immobilienfrage für rechtens hält.
Nach Ansicht von Anlegerschützern spricht vieles dafür, dass die Telekom bei ihrem VoiceStream-Kauf von den damals noch unzureichenden Publizitätsvorschriften profitierte. Nach heutigem Recht hätte das börsennotierte Unternehmen wahrscheinlich früher über den anstehenden Deal berichten müssen, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Marc Tüngler, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse- Agentur dpa. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Ad-hoc-Publizität Emittenten, kursrelevante Neuigkeiten unverzüglich mitzuteilen.
Im Frankfurter Musterprozess müsse das Oberlandesgericht prüfen, ob nicht auch nach altem Recht eine Ad hoc-Veröffentlichung notwendig war, meinte Tüngler. «Möglicherweise hätten im Börsenprospekt zumindest die Verhandlungen erwähnt werden müssen», sagte der Experte. In den vergangenen Jahren sind die einschlägigen Publizitätsvorschriften deutlich verschärft worden, schilderte Tüngler. «Neu geregelt ist eine Vorverlagerung der Ad hoc-Pflicht für den Fall, dass zukünftige Umstände vorliegen, bei denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie eintreten. Es hätte somit auf den Grad der Wahrscheinlichkeit abgestellt werden müssen, mit dem ein Kauf von Voicestream zum Zeitpunkt der Prospekterstellung erfolgt wäre. Heute müssen Unternehmen sogar auf Gerüchte mit einem Tatsachenkern reagieren.»
Mit Spannung wird der Auftritt des früheren Telekom-Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer an diesem Montag im Mammut-Musterprozess um Schadenersatzforderungen tausender Kleinaktionäre erwartet.
Der 58-Jährige war sieben Jahre lang Chef der Deutschen Telekom AG und ist der erste von zwölf bis Ende April geladenen Zeugen in Frankfurt. Einziges vom Gericht zugelassenes Beweisthema sind die Umstände des Erwerbs des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream im Sommer 2000.
Die Telekom hatte den laut Geschäftsbericht rund 39 Milliarden Euro teuren Deal am 25. Juli 2000 mit einer Pflichtmitteilung nach dem Wertpapierhandelsgesetz bekanntgemacht, nur einen guten Monat nach Ende der Zeichnungsfrist für T-Aktien aus dem dritten Börsengang, um dessen Verkaufsprospekt vor dem Oberlandesgericht gestritten wird. In der Folge ging der Kurs der T-Aktie weiter in den Keller.
Die klagendenden Aktionäre vermuten, dass das riskante Geschäft bereits zur Veröffentlichung des Verkaufsprospekts am 26. Mai 2000 beziehungsweise zum Ende der Zeichnungsfrist am 16. Juni 2000 beschlossene Sache war.
Die rund 16 000 Kleinanleger verlangen von dem Unternehmen Schadensersatz für die erlittenen Kursverluste, weil sie sich vom Börsenprospekt getäuscht fühlen. Der VoiceStream-Deal ist der zentrale Angriffspunkt neben der angeblich fehlerhaften Bewertung der Telekom-Immobilien in den Konzernbilanzen. Das Gericht hat aber bereits in der vergangenen Woche vorläufig zu erkennen gegeben, dass es das Vorgehen der Telekom in der Immobilienfrage für rechtens hält.
Nach Ansicht von Anlegerschützern spricht vieles dafür, dass die Telekom bei ihrem VoiceStream-Kauf von den damals noch unzureichenden Publizitätsvorschriften profitierte. Nach heutigem Recht hätte das börsennotierte Unternehmen wahrscheinlich früher über den anstehenden Deal berichten müssen, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Marc Tüngler, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse- Agentur dpa. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Ad-hoc-Publizität Emittenten, kursrelevante Neuigkeiten unverzüglich mitzuteilen.
Im Frankfurter Musterprozess müsse das Oberlandesgericht prüfen, ob nicht auch nach altem Recht eine Ad hoc-Veröffentlichung notwendig war, meinte Tüngler. «Möglicherweise hätten im Börsenprospekt zumindest die Verhandlungen erwähnt werden müssen», sagte der Experte. In den vergangenen Jahren sind die einschlägigen Publizitätsvorschriften deutlich verschärft worden, schilderte Tüngler. «Neu geregelt ist eine Vorverlagerung der Ad hoc-Pflicht für den Fall, dass zukünftige Umstände vorliegen, bei denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie eintreten. Es hätte somit auf den Grad der Wahrscheinlichkeit abgestellt werden müssen, mit dem ein Kauf von Voicestream zum Zeitpunkt der Prospekterstellung erfolgt wäre. Heute müssen Unternehmen sogar auf Gerüchte mit einem Tatsachenkern reagieren.»
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