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6.7.2009 von Thilo Nordmeyer.
Wegen umfangreicher Sonderuntersuchungen an den Fahrzeugen der Baureihe 481 kann die S-Bahn Berlin derzeit nur einen eingeschränkten Verkehr anbieten.
Eine Mitnahme von Fahrrädern ist derzeit nur eingeschränkt möglich.
Kurzübersicht für Montag, 6. Juli (Stand: 12:00 Uhr)
Linie S 1 verkehrt im 20-Minuten-Takt zwischen Oranienburg und Wannsee
Linie S 2 verkehrt im 20-Minuten-Takt zwischen Bernau und Blankenfelde
Linie S25 verkehrt im 20-Minuten-Takt zwischen Hennigsdorf und Teltow Stadt
Linie S 3 verkehrt im 20-Minuten-Takt zwischen Erkner und Ostbahnhof
Linie S41/42 (Ring) verkehrt planmäßig
Linie S45 verkehrt nicht
Linie S46 verkehrt planmäßig
Linie S47 verkehrt im 20-Minuten-Takt zwischen Schöneweide und Spindlersfeld
( von ca. 09:00 -14:00 Uhr zwischen Bundesplatz und Spindlersfeld)
Linie S 5 verkehrt im 20-Minuten-Takt zwischen Olympiastadion und Strausberg (zwischen Strausberg und
Strausberg Nord planmäßig im 40-Minuten-Takt)
Linie S 7 verkehrt im 10 Minuten-Takt
Linie S75 verkehrt im 20 Minuten-Takt zwischen Wartenberg und Spandau
Linie S 8 verkehrt planmäßig
Linie S85 verkehrt nicht
Linie S 9 verkehrt planmäßig
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6.7.2009 von Thilo Nordmeyer.
Die Wirtschaftskrise hat nun den Arbeitsmarkt erreicht. Selbst etablierte Firmen melden Insolvenz an, Betriebe streichen Stellen in großem Stil.
Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel rechnet damit, dass die Arbeitslosenzahl 2009 um gut 300 000 auf fast 3,6 und 2010 auf fast 4,4 Millionen steigen wird. Viele haben Angst um ihren Job und überlegen, was sie tun können, wenn es sie trifft. Rechtzeitig über Alternativen nachdenken und nicht warten, bis die Kündigung da ist, raten Experten.
JEDER KANN DEN JOB VERLIEREN:
Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. «Davor ist niemand sicher, egal ob mit 35 oder mit 50, auch gut ausgebildete Arbeitnehmer», sagt Beate Reisinger. «Aber die, die es trifft, haben ein Gefühl des Versagens», so die Managementberaterin und Trainerin aus München.
KRISE ALS CHANCE:
Eine Krise bietet aber auch Chancen. «Zum Beispiel die Möglichkeit, den eigenen Kompass zu justieren», sagt Brigitte Scheidt, Psychologin und Karriereberaterin aus Berlin. Wer ohnehin unzufrieden mit seiner Stelle ist, bekommt eventuell den entscheidenden Anstoß, etwas Neues auszuprobieren.
SCHNELLES REAGIEREN GEFRAGT:
Wenn die eigene Stelle bedroht ist, ist es wichtig, nicht abzuwarten, was passiert. «Man muss frühzeitig andere Perspektiven suchen», sagt die Karriereberaterin Svenja Hofert aus Hamburg. Denn wenn in größerem Umfang Stellen gestrichen werden, suchen plötzlich viele einen neuen Job. «Das macht die eigene Suche natürlich schwieriger.»
NICHT NUR EINE NEUE STELLE SUCHEN:
Wer seinen Job verloren hat, schaut sich besser nicht nur in seinem alten Berufsfeld um. «Man sollte sich fragen ‘Kann ich etwas Anderes machen als das, was ich bisher gemacht habe?’», rät Svenja Hofert. Es kann beruflich etwas Verschiedenes sein, aber mit Bezug zu den eigenen Interessen: «Der Elektro-Ingenieur, der sich bereits in seiner Jugend für Naturschutz und Klettern interessiert hat, macht nur scheinbar eine 180-Grad-Wendung, wenn er beschließt, künftig als Ranger zu arbeiten», sagt Brigitte Scheidt.
ABSTRICHE AKZEPTIEREN:
Bei der Suche nach einer neuen Stelle erhöht Flexibilität die Chancen. Das gilt nicht nur für die Bereitschaft, etwas Neues anzugehen. «Eventuell muss ich zunächst auf Vollzeit verzichten», sagt Svenja Hofert, «oder auch akzeptieren, dass das Gehalt niedriger sein kann.»
EXISTENZGRÜNDUNG STATT NEUER STELLE:
Statt sich auf eine neue Stelle zu bewerben, kann auch Selbstständigkeit eine Alternative sein. «Das kommt aber nicht für alle infrage», sagt Hofert. Der Betreffende braucht eine Idee, die ein Geschäftsmodell trägt. Ob sie dafür taugt, lässt sich bei einer Existenzgründerberatung klären.
SICH NICHT RUNTERZIEHEN LASSEN:
Wenn der Job bedroht ist oder die Kündigung schon da, sollten Betroffene sich nicht in negative Gedanken hineinsteigern. «Es ist vernünftig, mit guten Freunden darüber zu sprechen», sagt Beate Reisinger. «Aber man darf nicht nur noch über seine beruflichen Sorgen reden.»
DAS POSITIVE SEHEN:
In jedem Verlust steckt das Potenzial, etwas Neues zu finden. «So hart es sich anhört, wenn jemand arbeitslos wird: Man wächst, wenn man eine Krise übersteht. Das gilt auch für Arbeitslosigkeit», sagt Beate Reisinger.
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6.7.2009 von Thilo Nordmeyer.
Winzige Partikel, die bestimmte Produkteigenschaften verbessern sollen: Die Industrie setzt große Hoffnungen in die Verwendung sogenannter Nanomaterialien - und auch die Kosmetikhersteller mögen nicht darauf verzichten.
Ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt ist zwar bislang noch nicht abschließend erforscht, trotzdem finden sie sich bereits in vielen Produkten - ohne dass dies bislang auf der Verpackung ausgewiesen werden musste.
Damit ist nun Schluss: Das Europäische Parlament hat eine neue Kosmetik-Verordnung verabschiedet, nach der die Hersteller künftig eingesetzte Nanomaterialien als Inhaltsstoffe aufführen und die Bezeichnung «Nano» in Klammern voranstellen müssen. Zudem muss bei der EU-Kommission ein Sicherheitsdossier eingereicht werden. Bestehen Zweifel an der Sicherheit des verwendeten Materials, kann die EU eine Untersuchung des Stoffes beauftragen und gegebenenfalls spezielle Regelungen hierfür verabschieden.
Bei den Nanopartikeln handelt es sich um Teilchen, die kleiner als ein Staubkorn sind. Bislang finden vor allem die Stoffe Titandioxid und Zinkoxid Verwendung. Sie kommen vor allem als UV-Filter in Sonnenschutzcremes zum Einsatz. «Fast alle Sonnenschutzmittel am Markt enthalten heute die beiden Stoffe», bestätigt Birgit Huber vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel in Frankfurt/Main.
Die Industrie schätzt Stoffe wie Titandioxid oder Zinkoxid in Nanoform, weil sie neue Möglichkeiten eröffnen. «Früher wurden die beiden Stoffe als größere Weißpigmente eingesetzt. Sie hinterließen jedoch einen - für den Verbraucher unerwünschten - weißlichen Film auf der Haut», sagt Huber. Die heute in Sonnenschutzmitteln verwendeten Nanopartikel sind dagegen für das menschliche Auge unsichtbar. Zudem bieten sie Huber zufolge eine höhere Schutzwirkung gegenüber UV-Strahlung. Vor allem Produkte mit sehr hohen Lichtschutzfaktoren könnten heute nur durch den Einsatz dieser Nanopigmente hergestellt werden.
Verschiedene wissenschaftliche Studien kommen dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Berlin zufolge jedoch zu dem Ergebnis, dass die Stoffe unter bestimmten Umständen das menschliche Erbgut schädigen können. «Bei gesunder Haut gehen unseren Erkenntnissen zufolge allerdings von den bisher am Markt eingesetzten Nanomaterialien keine unmittelbaren Gefahren für den Verbraucher aus», wendet Mario Götz vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin ein. Die neue Kosmetik-Verordnung stärke zudem den Verbraucherschutz.
Der BUND hält die neue Verordnung zwar für einen Schritt in die richtige Richtung - ausgereift seien die Regelungen zum Einsatz der Nanomaterialien jedoch noch nicht. «Die Definition für Nanomaterialien in der EU-Verordnung ist unserer Meinung nach zu eng gefasst. Viele wesentliche Stoffe werden ausgeschlossen», sagt Katja Faupel vom BUND. Bislang fehlt es an einer weltweit einheitlichen Definition des Begriffs Nanomaterialien. In der EU-Kosmetikverordnung gelten nur unlösliche und beständige Materialien in einer Größe von 1 bis 100 Nanometern als Nanomaterialien.
Nach Ansicht des BUND sollte die Definition auch auf abbaubare und lösliche Stoffe ausgeweitet werden. «Andernfalls können eine ganze Menge Nanomaterialien ohne entsprechende Kennzeichnung verwendet werden», erklärt Faupel. Sie geht daher davon aus, dass die Verordnung bald nachgebessert werden muss. «Dies ist prinzipiell möglich», ergänzt Götz. Die neue Verordnung biete den Spielraum, Definitionen und Regelungen an den technischen Fortschritt anzupassen.
Kritiker bemängeln außerdem die lange Übergangsphase: Die neue Verordnung tritt erst 2012 in Kraft. Bis dahin dürfen Nanomaterialien weiterhin ungekennzeichnet verwendet werden. Wer sich bis zur endgültigen Umsetzung der Verordnung darüber informieren will, ob ein Produkt Nanomaterialien enthält oder nicht, dem bleibt Faupel zufolge nur eine Möglichkeit: beim Hersteller anrufen und nachfragen.
Schild am Regal soll informieren
Hanne Vedder von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ein weiteres Problem in Sachen Kennzeichnung von Nanopartikeln ausgemacht: «Bei Artikeln wie Lippenstift oder anderen dekorativen Mitteln fehlt auf der Verpackung der Platz, um die Inhaltsstoffe aufzulisten.» Die EU-Verordnung sehe vor, dass diese Informationen auf einem Schild am Verkaufsregal stehen müssten. Das sei unpraktisch. «Wir hätten uns gewünscht, dass entsprechende Produkte nur im Umkarton mit einem Beipackzettel verkauft werden dürften.» Insgesamt begrüßt sie aber die neue Verordnung. Schließlich gelten damit ab 2012 einheitliche Regelungen in allen Mitgliedsstaaten.
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