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1.9.2009 von Thilo Nordmeyer.
Mitte September ist es ein Jahr her, dass die US-amerikanische Investmentbank Lehman Brothers pleiteging. Zehntausende Zertifikate-Anleger verloren ihr Geld - ihrer Ansicht nach aufgrund falscher Beratung durch die Banken.
Wann aber handelt es sich um einen Fall von nachweislicher Falschberatung? Viele Gerichtsurteile sind zu zahlreichen Einzelfällen ergangen. Eine leicht nachvollziehbare Linie ergibt sich für Laien daraus nicht - sie sind verunsichert, wie sie sich in der Bank verhalten sollen oder worauf sie sich verlassen können. Anleger- und Verbraucherschützer wollen die Ergebnisse der öffentlichen Auseinandersetzung über Falschberatung dennoch nicht gering eingeschätzt wissen.
«Die Verbraucher haben gelernt, dass die Berater in der Bank Verkäufer sind. Und es gibt jetzt ein Bewusstsein dafür, dass jeder Anleger lernen muss, die verschiedenen Finanzprodukte auseinanderzuhalten», sagt Gabriele Schmitz, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn Risiko, Sicherheit und Verfügbarkeit von Anlagen seien jeweils unterschiedlich.
Verbraucherzentralen und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf haben Fallsammlungen erstellt. Das Fazit: Etwa 40 Prozent der Fälle hätten gute Chancen auf Schadenersatz. Vor Gericht sind weitere Fälle anhängig. «Bei den Urteilen sind wir erst am Anfang der Aufarbeitung - wir stehen da noch auf unterer Stufe», sagt Schmitz. Patentrezepte gibt es ohnehin nicht. Was von den Richtern schlussendlich als Falschberatung eingestuft wird und was nicht, ist kompliziert.
Jeder einzelne Sparer hat selbst in der Beratung gesessen, und bei jedem ist sie anders abgelaufen. Zwei Punkte sind vor allem relevant in der Frage, ob jemand falsch beraten wurde: «Die Anlage muss dem Risikoprofil des Anlegers entsprechen und seinem Anlagewunsch», zählt DSW-Sprecher Marco Cabras auf. Juristisch betrachten lassen sich zwei Vorgänge: So könne es sein, dass die Informationspflicht verletzt wurde. «Es wurde also zum Beispiel nicht ausreichend über die Produkteigenschaften oder das Risiko einer Anlage aufgeklärt», erläutert Carsten Heise, Jurist und Geschäftsführer der DSW. Punkt zwei sei die eigentliche Anlageberatung.
Ein Beispiel: Hat ein Kunde bislang immer in Festgeld angelegt und sagt in der Beratung, er wolle das so wie vorher, war er mit Lehman-Zertifikaten falsch beraten. «Dann wird ihm ein Gericht dafür wohl Schadenersatz zusprechen», sagt Heise. Wenn dieser Kunde aber im Gespräch ausdrücklich nach zwei oder drei Prozent mehr Rendite gefragt hat, dann könne er sich nicht auf sein Sicherheitsprofil berufen. Dennoch ist auch dann zu prüfen, ob er über die Funktionsweise zum Beispiel eines Zertifikats genau aufgeklärt wurde, sagt Heise: Wenn ja, dürfte die Klage des Kunden vor Gericht scheitern.
«Ich muss die Vermögensverhältnisse und die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen. Das Produkt muss passen, und die Beratung muss anlegergerecht sein», fasst Prof. Reinhard Welter von der Universität Leipzig zusammen. Allerdings spielen viele weitere Variablen in die Beurteilung hinein - etwa der Zeitpunkt der Beratung. «Ende 2006 musste ein Bankberater nicht davon ausgehen, dass die Lehman-Bank insolvent werden könnte», sagt Cabras, «drei Monate vor der Pleite sieht das anders aus.»
Weitere Infos zum Thema
Eine Checkliste, mit der sich Anleger auf das Beratungsgespräch in der Bank vorbereiten können, gibt es unter www.WhoFinance.de. Auf ihren Internetseiten haben die Verbraucherzentralen außerdem Fakten aus ihren Dokumentationen von Geschädigten hinterlegt - etwa zur durchschnittlichen Verlusthöhe und zu den involvierten Banken. Die Auswertung der DSW findet sich unter dsw-info.de. Einen Kodex zur Finanzberatung hat Prof. Martin Weber von der Universität Mannheim erstellt - inklusive Checkliste: behavioral-finance.de/files/bf-band_19.pdf.
Zertifikate-Inhaber müssen schnell Anspruch anmelden
Wer mit Lehman-Zertifikaten Verluste erlitten hat, muss für das Insolvenzverfahren in den USA schnell seine Ansprüche anmelden. Grundsätzlich hätten Betroffene Zeit, ihre Forderungen bis zum 22. September 2009 anzumelden, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mitteilt. Nur so bewahren sich Anleger die Chance auf Entschädigung.
Eine längere Frist bis zum 2. November gelte für Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury (LBT) emittiert wurden. Das seien so gut wie alle der in Deutschland verkauften Zertifikate. Ansprüche könnten Anleger in zwei Insolvenzverfahren anmelden - in einem gegen die US-Mutterbank, in einem zweiten gegen die niederländische Tochter, für deren Zertifikate die US-Mutter eine Garantie ausgesprochen hatte. Mit dem Bekanntwerden der US-Fristen beginnt für Anleger der erste Teil - die niederländische Tochter habe noch keine Fristen mitgeteilt.
Die «Lehman Programs Securities List» führt die Zertifikate auf, für die das bereitgestellte zweiseitige, englischsprachige Anmeldeformular infrage kommt - beides findet sich zum Download auf der Homepage des vzbv. Dort ist auch ein sechsseitiger Leitfaden für Verbraucher mit einer Ausfüllhilfe zu bekommen.
Die Zeit drängt, denn mit dem Ausfüllen des Papiers allein sei es nicht getan: Anleger müssen bei ihrer Depotbank eine «Sperrnummer» («Blocking Number») beantragen, die in das Formular einzutragen ist. Die eigene Depotnummer reicht nicht aus.
Die Hoffnungen der Anleger auf Entschädigung ruhen zum einen auf den Insolvenzverfahren, teilte die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in München mit, die den Leitfaden für den Verbraucherzentrale Bundesverband erarbeitet hat. Außerdem gebe es weitere Verfahren gegen Banken in der Frage möglicher Beratungsfehler.
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1.9.2009 von Thilo Nordmeyer.
In der Dauerfehde gegen die Deutsche Bank haben der Medienunternehmer Leo Kirch und seine Unterstützer wieder einen Etappensieg errungen.
Das Landgericht Frankfurt erklärte sieben Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank vom Mai 2008 für nichtig (Az 3-05 O 115/08). Die Einladung zur Hauptversammlung sei formal fehlerhaft gewesen, lautet die am Montag bekanntgewordene Begründung. Geklagt hatten neun Aktionäre, darunter Kirch.
Der Medienunternehmer führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit Deutschlands größter Bank, weil er sie für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich macht. Dabei hatte er vor Gericht in einigen Verfahren recht bekommen, aber auch Niederlagen einstecken müssen.
Die Deutsche Bank kündigte auf Anfrage an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen und sieht sich durch zwei frühere Urteile im Recht. Denn bislang haben die Gerichte in diesem Fall keine einheitliche Haltung vertreten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte bereits in zwei Entscheidungen vom Oktober 2008 und Juni 2009 klar gemacht, dass die Einladung zur Hauptversammlung 2008 den gesetzlichen Anforderungen genüge. «Wir sind daher zuversichtlich, dass das Urteil keinen Bestand haben wird», sagte ein Deutsche Bank- Sprecher.
Nach Ansicht des Landgerichts sind alle angefochtenen Punkte der Tagesordnung der Hauptversammlung ungültig. Dazu gehört die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 2007, die Wahl des Aufsichtsrates sowie die Schaffung neuen Kapitals. «Die Voraussetzungen für die Teilnahme und Abstimmung der Aktionäre entsprachen nicht den gesetzlichen Bedingungen», sagte ein Gerichtssprecher.
Kirch überzieht die Bank seit Jahren mit Klagen. Auch gegen die Hauptversammlung 2009 ist noch ein Verfahren beim Frankfurter Landgericht anhängig, in dem es um die Verletzung von Auskunftspflichten geht. Erst im Juni waren die Aktionäre rund um Kirch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mit dem Versuch gescheitert, Beschlüsse der Hauptversammlung 2004 anzufechten.
Kirch macht die Bank für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich, weil sich der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert hatte. Dass Kirch dafür grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Bank zusteht, hatte der BGH im Jahr 2006 festgestellt.
Unter www.WhoFinance.de können Finanzberater bei Banken und Versicherungen bewertet werden.
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1.9.2009 von Thilo Nordmeyer.
Die Anzeigenkrise hat den Großverlag Gruner+Jahr im ersten Halbjahr schwer getroffen. Die Werbeerlöse gingen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 23 Prozent auf 374 Millionen Euro zurück, teilte die Bertelsmann-Tochter am Dienstag in Hamburg mit.
Der Konzernumsatz verringerte sich um 10,6 Prozent auf 1,22 Milliarden Euro. Durch konsequentes Kostenmanagement sei es aber gelungen, den Umsatzrückgang zumindest teilweise auszugleichen. Ohne Sondereffekte sei das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) mit 55 (Vorjahreszeitraum: 117) Millionen Euro positiv und entspreche einer Rendite von 4,5 Prozent. Mit Sondereffekten weist G+J einen EBIT- Verlust von 57 Millionen Euro aus.
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